Liebe Kundin, lieber Kunde,
Bitte vor jeder Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ENERGIE-AUFTANKEN gründlich durchlesen.
Diese AGB sind Inhalte des Vertrages zwischen dem Kunden und der Reiseleitung von ENERGIE-AUFTANKEN, Margit Boxdörfer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen kann jede(r), die/der den in der Ausschreibung genannten Anforderungen gewachsen ist. Die Reiseleitung ist berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung eine(n) Teilnehmer/-in auszuschließen, der/die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Teilnahme an den Wanderungen setzt eine gesunde körperliche Verfassung und Trittsicherheit voraus. Einzelfall über einen Ausschluss vom Veranstaltungsprogramm, sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden.
Die Reiseleiterin/Tourguide entscheidet zur Sicherheit aller Teilnehmer zu Beginn und während der Tour im
Eine Rückerstattung des Honorars für Reiseleitung und Tourguide ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Jugendliche unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Reiseleiterin den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an.
Ihre Anmeldung kann schriftlich, per Email oder online anhand des Anmeldeformulars erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der von der Reiseleitung übermittelten Anmeldebestätigung zustande.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben sind Sie selbst verantwortlich.
Leistungen / Kosten
Siehe Navigationspunkt.
Allgemeines
Bei den von der Reiseleitung angebotenen Touren handelt es sich um begleitete Touren.
Leistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.
Bei Unternehmungen in der freien Natur ist stets mit wetterbedingten Änderungen der Veranstaltungsausschreibung zu rechnen.
Sollten Anzahlungen für Hotelübernachtungen nötig sein, werden diese vorab euch in Rechnung gestellt und an das jeweilige Hotel im Vorhinein überwiesen. Bei Bezahlung der Übernachtungskosten direkt im Hotels werden die Vorabkosten für jeden einzelnen Teilnehmer verrechnet.
Energie-Auftanken ist nur Vermittler zwischen Hotel und dem einzelnen Teilnehmer.
Bei Versäumnis durch den Hotelbesitzer ist die Veranstalterin nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet.
Energie-Auftanken übernimmt keine Haftung für Art und Beschaffenheit von Unterkünften oder anderer Infrastruktur.
Bei Nichtteilnahme wird eine Hotel-Anzahlung nicht rückerstattet.
Der Transport ( Shuttle-Bus, öffentlicher Bus, Fähre, Mietauto ) erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.
Energie-Auftanken organisiert nur und ist hier lediglich Vermittler zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem einzelnen Teilnehmer.
Das Honorar für Reiseleitung & Tourguide beinhaltet
Organisation und Durchführung des Reiseprogrammes und Betreuung während der gesamten Reise.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten.
Der Rücktritt kann per email oder schriftlich erfolgen und wird mit Eingang bei der Reiseleitung wirksam.
Bei Nichtteilnahme ist ggf. eine Stornierungsgebühr für die Hotelübernachtungen von dem Teilnehmer zu zahlen.
Zusätzlich werden abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts folgende Gebühren fällig:
- bis 21 Tage vor Reise ist es kostenfrei
- ab 20 Tage bis 7 Tage vor Reise ist die Hälfte des Honorars für Reiseleitung und Tourguide zu zahlen.
- ab dem 6. Tag vor der Reise sind 100 % des Honorars für Reiseleitung und Tourguide fällig.
Falls Sie der Reiseleitung eine/n Ersatzteilnehmer/-in nennen können, entfallen diese Gebühren.
Die anfallenden Gebühren sind unabhängig vom Grund Ihres Rücktrittes (z.B. Krankheit) fällig.
Rücktritt durch die Veranstalterin
Wird die in der Ausschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt,
kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des Kunden ist ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Wird die Durchführung der Veranstaltung bereits vor Beginn der Veranstaltung durch außergewöhnliche Umstände, die die Veranstalterin nicht zu verantworten haben, erheblich erschwert oder verunmöglicht, ist eine Absage berechtigt.
In diesem Falle erhält der Kunde das bezahlte Honorar für Reiseleitung & Tourguide zurückerstattet.
Programmänderung
Änderungen oder Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt, die aus begründetem Anlass notwendig werden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamt-Zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
Der Teilnehmer wird über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Sollten Änderungen oder Abweichungen des Reiseprogrammes aufgrund von ungünstigen Witterungen, Kondition-Problemen von Teilnehmern, Behinderung durch Dritte etc. notwendig werden, bedarf das nicht der Zustimmung der Teilnehmer.
Fallen aus solchen Gründen oder auch durch Verschulden eines Teilnehmers angekündigte Programmpunkte aus, entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung. Das Alternativ-Programm wird jedoch mit den Teilnehmern besprochen, um einen Konsens zu finden.
Haftung und Versicherung
Unterwegs sein in der Natur beinhaltet immer auch ein gewisses Restrisiko. Auch bei sorgfältigster Planung ist es nicht möglich 100% ige Sicherheit zu gewährleisten. Daher erfordert die Teilnahme ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
Beim Wandern kann es zum Beispiel durch Sturz zu einem erhöhten Verletzungsrisiko kommen, welches auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch Reiseleitung und Tourguide nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden kann.
Dieses Basis-Risiko muss jeder Teilnehmer selbst tragen.
Die Reiseleitung empfiehlt daher allen Teilnehmern den Abschluss einer Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reiseleitung beruhen.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich uns am ersten Tag über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzten.
ENERGIE-AUFTANKEN verfügt über eine Berufs,- und Betriebshaftpflichtversicherung bei der ADCURI.DE.
GERICHTSSTAND
Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt der Sitz von ENERGIE-AUFTANKEN.
Stand: 29. August 2019
ENERGIE-AUFTANKEN
Reiseleitung Margit Boxdörfer
Nymphenburger Str. 46
80335 München